BuT

Beziehen Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder Asylbewerberleistungsgesetz?


Wussten Sie, dass Ihr/e Kind/er dann einen Anspruch hat/haben auf u.a.:

  • Guthaben für Vereinsbeiträge und die Teilnahme an Freizeiten bis zu 180,00 € im Jahr/ pro Kind
  • Übernahme der Finanzierung einer Nachhilfe
  • Zuschuss bei Schulmitteln bis 150,00 € im Jahr
  • Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung
  • Übernahme der Kosten für Klassenfahrten und eintägige Ausflüge


Wenn Sie Fragen zum Bildung- und Teilhabepaket und den aufgeführten Leistungen haben, nehmen Sie Kontakt zur Klassenleitung Ihres Kindes auf. Wir unterstützen Sie bei der Kontaktaufnahme zur Caritas, der Terminvereinbarung oder auch Fragen zum Antrag.

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