Beziehen Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder Asylbewerberleistungsgesetz?
Wussten Sie, dass Ihr/e Kind/er dann einen Anspruch hat/haben auf u.a.:
Wenn Sie Fragen zum Bildung- und Teilhabepaket und den aufgeführten Leistungen haben, nehmen Sie Kontakt zur Klassenleitung Ihres Kindes auf. Wir unterstützen Sie bei der Kontaktaufnahme zur Caritas, der Terminvereinbarung oder auch Fragen zum Antrag.