Schulpflegschaft

Aufgaben und Zusammensetzung


Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Schulpflegschaft wählt zum Beginn eines Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.​


Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.


Die Schulpflegschaft wählt außerdem drei Elternvertreter für die Schulkonferenz.


Aktuelle Elternvertreter


Frau Plake wurde zur Vorsitzenden der Elternschaft gewählt. Als Vertretungen fungieren Frau Richter und Frau Nüße.


Im Schuljahr 2023/2024 setzt sich die Schulpflegschaft aus folgenden Elternvertretern zusammen:

Klasse Vorsitz Vertretung
1a Frau Nüße Frau Hammudeh
1b Frau Reimer Herr Schräder
1c Frau Konermann Frau Buchecker
2a Frau Kreimer Frau Haag
2b Frau Plake Frau Ruch
3a Frau Hölscher Frau Richter
3b Frau Mosel-Enge Frau Dingerdissen
4a Frau Cordes Frau Domning
4b Frau Veltmann Frau Windhaus
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